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Für den vereinfachten Spendennachweis bis zu 300 Euro (§ 50 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b EStDV) an eine gemeinnützige Körperschaft ist auch bei Nachweis durch PC-Ausdruck zusätzlich ein vom Zahlungsempfänger hergestellter Beleg mit den erforderlichen Aufdrucken – steuerbegünstigter Zweck, für den die Zuwendung verwendet wird, Angaben über die Freistellung des Empfängers von der Körperschaftsteuer, Spende oder Mitgliedsbeitrag – vorzulegen. Den Vordruck für den vereinfachten Spendennachweis einer Spende an Trinkwasserwald® e. V. [l-Nachweis]erhalten Sie hier zum Download.[/l]\n\nBei Spenden bis 300 Euro bitten wir Sie daher, den Einzahlungsbeleg und den vereinfachten Spendennachweis als Nachweis für das Finanzamt zu verwenden. 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Spenden an den Trinkwasserwald

Für eine Spende von zum Beispiel achtzig Euro, erhalten Sie zehn Bäume.

Unternehmensspende

Alle Spenden helfen ! Jedes Unternehmen kann auf seine eigene Weise mitwirken, die Vision und Mission des gemeinnützigen Umweltschutzvereins Trinkwasserwald e.V. zu unterstützen.

Eine regelmäßige Spende gibt Planungssicherheit für den Verein, reduziert den Verwaltungsaufwand und sichert langfristig sein Engagement.

Alternativ haben Sie die Möglichkeit, Ihre Spende mit einer Banküberweisung anzuweisen. Für eine Spende per Überweisung, nutzen Sie bitte unser Spendenkonto
IBAN: DE42258516600000595959
BIC: NOLADE21SOL
Kreissparkasse Soltau
Spendenkonto 59 59 59
BLZ: 258 516 60

Geben Sie als Verwendungszweck „Spende“ an. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Private Spende

Der Trinkwasserwald e.V. fördert den standortgerechten Waldbau von vitalen und wärmetoleranteren Mischwäldern. Mischwälder wiederum mehren gutes Trinkwasser, vermehren die Artenvielfalt und gewährleisten den Klimaschutz. Unterstützen Sie selbst den Verein bei seiner Arbeit mit Ihrer Einzelspende, denn alle Spenden helfen und jeder kann so auf seine Weise mitwirken, die Vision und Mission zu erfüllen.

Trinkwasserwald e.V. ist als gemeinnützig anerkannt. Spenden können somit steuerlich geltend gemacht werden.

Für eine Spende per Überweisung, nutzen Sie bitte unser Spendenkonto

IBAN: DE42258516600000595959
BIC: NOLADE21SOL
Kreissparkasse Soltau

Spendenkonto 59 59 59
BLZ: 258 516 60

Geben Sie als Verwendungszweck bitte sowohl den vollen Namen als auch Ihr Adresse an.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Spendenbescheinigung & Spendenquittung

Spenden an den Trinkwasserwald® e. V. sind von der Steuer absetzbar.
Alle Spenden und Sachzuwendungen an den gemeinnützigen Umweltschutzverein Trinkwasserwald® e.V. sind, nach Paragraph §§ 10b des Einkommenssteuergesetzes, bis zur Höhe der Spendenabzugsfähigkeit, steuerlich absetzbar.
Denn der Trinkwasserwald® e. V. ist beim Finanzamt Hamburg Nord als gemeinnützig anerkannt.

Höhe der Spendenabzugsfähigkeit
Spenden und Sachzuwendungen von Unternehmen an den gemeinnützigen Umweltschutzverein Trinkwasserwald® e.V. können bis zu einer Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte oder bis zu 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze zuzüglich der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter, beim Finanzamt als Sonderausgabe geltend gemacht und somit von der Steuer abgesetzt werden.

Vereinfachter Spendennachweis ohne Spendenquittung bis 300 Euro
Spenden und Sachzuwendungen bis zu einem Wert von 300 Euro können ohne amtliche Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) durch den Einzahlungsbeleg der Überweisung bzw. dem Kontoauszug, beim eigenen Finanzamt eingereicht werden. Für den vereinfachten Spendennachweis bis zu 300 Euro (§ 50 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b EStDV) an eine gemeinnützige Körperschaft ist auch bei Nachweis durch PC-Ausdruck zusätzlich ein vom Zahlungsempfänger hergestellter Beleg mit den erforderlichen Aufdrucken – steuerbegünstigter Zweck, für den die Zuwendung verwendet wird, Angaben über die Freistellung des Empfängers von der Körperschaftsteuer, Spende oder Mitgliedsbeitrag – vorzulegen. Den Vordruck für den vereinfachten Spendennachweis einer Spende an Trinkwasserwald® e. V. erhalten Sie hier zum Download.label_important

Bei Spenden bis 300 Euro bitten wir Sie daher, den Einzahlungsbeleg und den vereinfachten Spendennachweis als Nachweis für das Finanzamt zu verwenden. Falls Sie keine Möglichkeit zum Ausdrucken des Downloads haben, melden Sie sich bitte bei unserer Buchhaltung bei sabine-danz@trinkwasserwald.de.label_important

Spenden über 300 Euro
Spenden und Sachzuwendungen, deren Wert über 300 Euro betragen, müssen mittels einer vom Spendenempfänger extra ausgestellten Spendenbescheinigung bzw. Zuwendungsbestätigung nachgewiesen werden. Darum sendet der gemeinnütziger Umweltschutzverein Trinkwasserwald® e.V. allen Spender*innen und Unternehmen, deren Einzelzuwendung über 300 Euro liegt, automatisch eine Spendenbescheinigung zu, die dem eigenen Finanzamt vorzulegen ist. Darin bestätigt der gemeinnützige Umweltschutzverein Trinkwasserwald® e.V., dass die Spende bzw. die Sachzuwendung für einen steuerbegünstigten Zweck im Sinne §§ 51ff AO verwendet wird. Um eine Spendenbescheinigung bzw. Zuwendungsbestätigung automatisch zu erhalten, muss die Adresse der*des Spender*inn bzw. dem Unternehmen auf dem Überweisungsträger angegeben sein.

Trinkwasserwald e.V.

Lange Straße 22
20359 Hamburg

Tel: +49 (40) 287 88 230
Fax: +49 (40) 429 04 012
E-Mail: tww(at)trinkwasserwald.delabel_important

Öffnungszeiten der Geschäftsstelle:
Dienstag bis Donnerstag von 10 Uhr bis 14 Uhr
Sabine Danz
sabine-danz(at)trinkwasserwald.delabel_important


Ihre Ansprechpartnerin für Niedersachsen:
Regionalbüro Niedersachsen
Dr. Katharina Meyer-Schulz
katharina-meyer-schulz(at)trinkwasserwald.de
Mobil: 0151-183 41 141

Ihr Ansprechpartner für Hessen:
Regionalbüro Hessen
Heiko Müller
heiko-mueller(at)trinkwasserwald.de
Mobil: 0179-125 35 47